Von der Austauschpfändung wird dann gesprochen, wenn der Gerichtsvollzieher oder der Vollziehungsbeamte einen dem Grunde nach unpfändbaren Gegenstand pfändet und stattdessen eine gleichartige Sache mit geringerem Wert dem Schuldner überlässt.
Marc Gernert
Diplom-Rechtspfleger aus Brandenburg
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