Was hat sich verändert, sind etwaige Ambitionen des Gesetzgebers erfolgreich umgesetzt worden, wo sind Schwächen und Probleme deutlich geworden, wie geht es weiter?
Dazu gibt es die „offizielle“ Evaluierung, das Gutachten liegt inzwischen im BMJV, Ergebnisse sind noch nicht öffentlich bekannt. Das soll uns nicht hindern, unter Beteiligung von Praktikern aus den wesentlichen Gruppen von Anwendern des neuen Rechts eine eigene Diskussion zu führen.
Es wird Themenblöcke geben:
Wir werden von unseren Referenten Kurzvorträge hören, die Einstieg in eine lebhafte und befruchtende Diskussion geben sollen. Bei den Referenten handelt es sich um wissensstarke Praktiker, die
Die Veranstaltung wird um 15.30 h beginnen und somit – unter Einschluss einer Pause – gegen 19 h enden.
Herr Richter Schmerbach, Herr Richter Dr. Blankenburg, Herr Schmidt, Herr Uppenbrink, Herr Buchalik,
Herr Richter Ulrich Schmerbach: Herr Richter am Amtsgericht Ulrich Schmerbach ist seit 1983 als Richter tätig, seit 1991 am Amtsgericht Göttingen u. a. in Konkurssachen. Herr Schmerbach ist Mitherausgeber der Zeitschriften InsbürO und Verbraucherinsolvenz aktuell sowie Autor in Kommentaren und Lehrbüchern. Er publiziert regelmäßig in insolvenzrechtlichen Fachzeitschriften auch zu aktuellen Themen wie Zweitinsolvenzverfahren und zur Reform der InsO. Herr Richter Dr. Daniel Blankenburg: Herr Richter am Amtsgericht Dr. Daniel Blankenburg absolvierte in den Jahren 1999 - 2003 das Studium der Rechtswissenschaft in Düsseldorf und Köln, dem sich von 2003 - 2005 das Referendariat im LG-Bezirk Essen anschloss. Von 2005 - 2008 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Konstanz und Köln und 2008 - 2009 als Syndikusanwalt bei der Provinzial Versicherung Rheinland tätig. Ferner war er 2009 - 2010 Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hannover und ist seit 2011 Richter am Amtsgericht Hannover (Zivil- und Insolvenzabteilung) und seit 2015 stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung Insolvenzrecht, dort u.a. verantwortlicher Richter für die EDV Betreuung der Verwalterauswahl. Er ist Autor zahlreicher Aufsätze und gehört dem Herausgeberbeirat der ZVI an. Herr Thomas Uppenbrink: Herr Uppenbrink absolvierte ein betriebswirtschaftliches Studium und machte sich bereits während des Studiums in der betriebswirtschaftlichen Beratung selbständig. Seit 1990 war er maßgeblich als Gesellschafter der Kroll, Schwidde, Uppenbrink Unternehmensberatung GbR tätig. 1991 wurde die in Hagen, Aachen, Eisenach und Riga ansässige Gesellschaft CiD Unternehmensberatung GmbH, später CiD Uppenbrink & Partner GmbH gegründet. Seinen Tätigkeitsschwerpunkt legte Herr Uppenbrink auf die Bereiche Unternehmenssanierung, Krisenmanagement, Entschuldungsstrategien durch vorinsolvenzliche Lösungen sowie die Zwangs- und Sachverwaltung. Mehr und mehr erhielt die von Thomas Uppenbrink als geschäftsführender Gesellschafter geführte CiD Uppenbrink & Partner GmbH Aufträge im Insolvenzbereich bzw. wurde er selbst durch Untervollmacht der beauftragten Insolvenzverwalter als Abwickler und Interimsmanager bestellt. Herr Richter Dr. Andreas Schmidt: Herr Dr. Andreas Schmidt ist seit 1999 Richter beim Insolvenzgericht Hamburg. Er ist Herausgeber des „Hamburger Kommentars zum Insolvenzrecht“ und des demnächst in zweiter Auflage erscheinenden Kommentars „Sanierungsrecht“. Herr Rechtsanwalt Robert Buchalik: Herr Buchalik ist geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung GmbH sowie Vorsitzender des Bundesverbandes ESUG und Sanierung e.V. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeiten liegen in der Erstellung betriebswirtschaftlicher Sanierungskonzepte, Sanierung durch Insolvenz, insbesondere im Rahmen von Insolvenzplänen und Eigenverwaltungen, Insolvenzrecht, Bankrecht, der Moderation von Bankenpools, Lieferantenpools und aktive Durchführung von Treuhandschaften. In seinen zahlreichen Veröffentlichungen schreibt er praxisnah über die Sanierung unter Insolvenzschutz und gibt sein Know-how über insolvenzrechtliche Themen in vielen Vorträgen weiter. Mit seinem Beratungsunternehmen führt er jährlich rund 30 Unternehmen durch ein Eigenverwaltungsverfahren. Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V: Nach dem 2. Staatsexamen im Jahr 1998 trat Herr Wilhelm in die Sozietät Wilhelm & Kollegen ein. Schon während des Studiums erfolgte die Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht und insbesondere Insolvenzrecht. So wurde u.a. das Referendariat im 3. Zivilsenat des OLG Celle und in der Konzernrechtsabteilung einer deutschen Großbank absolviert. Bereits im Jahr 2000 wurde Jens Wilhelm das erste Mal zum Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter bestellt. Im Herbst 2002 erwarb er die Fachanwaltsbezeichnung für Insolvenzrecht und 2008 kam die Qualifikation zertifizierter Zwangsverwalter gemäß IGZ e.V. hinzu. Jens Wilhelm ist stellvertretender Vorsitzender und Geschäftsführer des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Mitglied im Verband der Insolvenzverwalter und stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe GOI (Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung) im VID, Vorstandsmitglied der Interessengemeinsaft Zwangsverwaltung e.V. (IGZ) sowie Mitglied im Arbeitskreis für Insolvenzrecht und Sanierung im DAV.
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