Gegenstand des Vortrags sind die aktuellen Schwerpunkte und Entwicklungen der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des BGH. Aus dem den Insolvenzeröffnungsverfahren soll es insbesondere um die Frage der Begründung von Masseverbindlichkeiten in Fällen der Eigenverwaltung des Schuldners und der Bestellung eines vorläufigen Sachwalters gehen. Im Fokus der Ausführungen zum Insolvenzanfechtungsrecht steht eine Reihe von Problemen der Anfechtung unentgeltlicher Rechtshandlungen des Schuldners. Sodann soll es um die Haftung des Insolvenzverwalters einschließlich der Haftung der (neu bestellten) Organe des Schuldners im Fall der Eigenverwaltung gehen. Schließlich will der Referent auf aktuelle Fragen der Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Vermögen des Schuldners im Fall der Freigabe der wirtschaftlich selbständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 und 3 InsO einschließlich der Frage des Pfändungsschutzes eingehen.
RiBGH Prof. Dr. Gerhard Pape
Prof. Dr. Gerhard Pape ist seit dem Jahr 2008 Richter am Bundesgerichtshof. Er gehört seither dem IX. Zivilsenat an, dem insbesondere die Materien des Insolvenzrechts sowie der Anwalts- und Steuerberaterhaftung zugewiesen sind. Pape hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Berlin und Göttingen studiert und an der Universität Göttingen promoviert. Im Jahre 2016 wurde er von der Universität Göttingen zum Honorarprofessor bestellt. Pape ist Mitherausgeber der ZInsO. Neben zahlreichen Aufsätzen zum Insolvenz-, Miet-, Prozess- und Zwangsvollstreckungsrecht hat Pape Lehrbücher, Kommentare und Monografien zum Insolvenzrecht verfasst. Er ist u.a. Autor und Mitherausgeber des Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., sowie des Kommentars von Pape/Uhländer zur InsO. Ferner ist er Mitautor des Kübler/Prütting/Bork zur Insolvenzordnung hat mit Haarmeyer, Stephan und Nickert einen Formularkommentar zur Insolvenzordnung herausgegeben und verfasst, der inzwischen in der 3. Auflage vorliegt. Pape trägt regelmäßig zu insolvenzrechtlichen Themen vor und hält Seminare in der Fortbildung von Fachanwälten für Insolvenzrecht ab.
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