Die zur Einleitung des Verfahrensabschlusses einzureichenden Unterlagen sind nur teilweise standardisiert, in vielen Bereichen weisen sie immer noch eine große Individualität aus. Zu wenig wird oftmals auf den Empfängerhorizont Rücksicht genommen, da gelegentlich das Problembewusstsein darüber fehlt, was insbesondere den Rechtspfleger als Leser interessieren könnte. Der Referent wird einige dieser Stolperfallen, die zu einem unnötigen Mehraufwand beim Rechtspfleger, zu vielleicht unnötigen Bestellungen von Schlussrechnungsprüfern und zu vermeidbaren Vergütungskürzungen führen können, beispielhaft vorstellen.
Dr. Frank Thomas Zimmer LL.M. oec.
Dr. Frank Thomas Zimmer, LL.M. oec., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Bankkaufmann und Betriebswirt (VWA) aus Köln, ist seit Jahren auf die Kontrolle und Optimierung der Insolvenzabwicklung sowie auf Buchhaltung, Revision, Besteuerungsverfahren, Vergütungsrecht, Grundsatzfragen und Verfahrensabschlüsse spezialisiert. Er ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zu einschlägigen Themen ausgewiesen, u.a. als Verfasser eines Kommentars zur InsVV und eines Lehrbuchs zur Insolvenzbuchhaltung.
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Web: