Die Freigabe aus dem Insolvenzbeschlag gehört wohl zu den gebräuchlichsten und wichtigsten Instrumentarien, die dem Verwalter bei der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens zur Verfügung stehen. Umso erstaunlicher ist es, dass die Rechtsnatur der Freigabe in ihren verschiedenen Spielarten – echte Freigabe, unechte Freigabe, Freigabe der selbstständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO, Ablehnung der Aufnahme eines Rechtsstreits nach § 85 Abs. 2 InsO – gesetzlich nur rudimentär geregelt und in ihrer Systematik kaum durchdrungen ist. Die Folge sind Schwierigkeiten im richtigen Umgang mit dem Rechtsinstitut – genauer: den Rechtsinstituten und teils vermeidbare Fehler in der Verfahrensabwicklung. In jüngerer Zeit ist allerdings vermehrt versucht worden, sich dem Phänomen Freigabe auch dogmatisch zu nähern. In seinem Vortrag stellt Herr Dr. Laroche den aktuellen Stand der Diskussion dar und geht auf einige praxisrelevante Fragestellungen näher ein. Ein Schwerpunkt wird dabei die Freigabe der selbständigen Tätigkeit gemäß § 35 Abs. 2 InsO mit den sich daraus ergebenden Folgeproblemen sein. Selbstverständlich wird genügend Raum für die gemeinsame Diskussion und den Erfahrungsaustausch bleiben.
RiAG Dr. Peter Laroche
Herr Dr. Peter Laroche ist Insolvenzrichter und Leiter der Insolvenzabteilung des Amtsgerichts Köln. Erstmals mit dem Insolvenzrecht in Berührung kam er 1998, als er im Rahmen eines Praktikums bei einem Insolvenzverwalter in Amsterdam arbeitete. Seitdem ließ in die Materie nicht mehr los. Konsequenterweise hatte seine bei Prof. Dr. Dr. hc. Hanns Prütting verfasste Dissertation ein insolvenzrechtliches Thema zum Gegenstand. Herr Dr. Laroche ist durch zahlreiche Vortragstätigkeiten und Literaturbeiträge überregional bekannt. Er ist Lehrbeauftragter der Universität zu Köln und Vorsitzender des Kölner Arbeitskreises für Insolvenzrecht, Mitherausgeber der ZInsO und kommentiert unter anderem im Heidelberger Kommentar (Kayser/Thole, §§ 16-34 InsO) sowie im Kübler/Prütting/Bork (Art. 24-30, 53-55 EuInsVO).
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