Es gibt gewissermaßen ein gutes und ein schlechtes Scheitern. Die tradierte äußerst einseitige negative Sicht des Scheiterns bedarf der nachhaltigen und durchgreifenden Aufhellung. Unsere durch Globalisierung und Digitalisierung geprägte moderne Volkswirtschaft braucht Innovation und Risikobereitschaft mehr denn je. Freiheit, Risiko, Verantwortlichkeit und Haftung gehören untrennbar zusammen. Auf der anderen Seite sind die berechtigten Interessen, insbesondere zum Schutz des Vertrauens des Wirtschafts- und Rechtsverkehrs angemessen zu wahren, auch um seiner Funktionsfähigkeit willen. Die neue Kultur des Scheiterns wird also nicht durch ein Schwarz-Weiß-Schema, sondern durch ein differenziertes Bild geprägt sein. In einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung muss stets das Credo gelten: Nicht jedem, aber fast jedem gebührt eine zweite Chance.
Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier
Prof. em. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, geb. 1943 in Berlin, studierte
Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und wurde dort 1970
promoviert und 1973 habilitiert. Ab dem 1.1.1992 bekleidete er den Lehrstuhl
für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und bayerisches Staats- und
Verwaltungsrecht sowie Öffentliches Sozialrecht an der Ludwig-Maximilians-
Universität München.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen vornehmlich im Bereich der
Grundrechtsdogmatik, des öffentlichen Finanzrechts, der verfassungsrechtlichen
Bezüge des Sozialrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des öffentlichen
Wirtschafts-, Planungs-, Technik- und Umweltrechts sowie des
Staatshaftungsrechts.
Am 27. Februar 1998 wurde er zum Vizepräsidenten und am 10. April 2002
zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Am 16. März 2010
schied er nach Ablauf seiner 12-jährigen Amtszeit aus dem
Bundesverfassungsgericht aus. Anschließend nahm er seine Tätigkeit als
Hochschullehrer an der LMU München in vollem Umfang wahr. Zum 30.
September 2011 wurde er emeritiert. Im Jahr 2017 übernahm er den Vorsitz der
Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NSverfolgungsbedingt
entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz.
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