Aufgrund der aktuellen Corona-Krise bieten wir diese Veranstaltung als Onlineseminar an.
Die Corona-Pandemie verändert nicht nur unser Leben, sondern auch das Recht der Unternehmensfinanzierung einschließlich der Insolvenzantragspflicht. Der bundesweit bekannte Insolvenzrechtsexperte Prof. Dr. Georg Bitter von der Universität Mannheim stellt Ihnen in diesem Webcast die gesetzlichen Neuregelungen durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) vor und analysiert die Konsequenzen für die Praxis:
- Für welche Unternehmen ist die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt?
- Wer trägt die Beweislast für die Aussetzung?
- Ist nun jegliche Unternehmensfortführung trotz Insolvenzreife erlaubt?
- Welche Zahlungen i.S.v. § 64 GmbHG sind nach der Aussetzung gestattet?
- Wie werden neue Kredite durch Gesellschafter und Dritte privilegiert?
- Ist die Insolvenzanfechtung nun gänzlich passé?
Hier der Link zur Anmeldung: https://attendee.gotowebinar.com/register/8967536978344144654
Prof. Dr. Georg Bitter
Prof. Dr. Georg Bitter ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim und Vorstandsvorsitzender des dortigen Zentrums für Insolvenz und Sanierung (ZIS). Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Insolvenzrecht und dort inbesondere im Schnittbereich zum Gesellschafts- und Bankrecht. Er kommentiert das Gesellschaftsinsolvenzrecht, insbesondere die Insolvenzgründe und die Gesellschafterdarlehen, im Großkommentar zum GmbHG von Scholz, ist Mitautor im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung sowie im Bankrechts-Handbuch des Beck-Verlags sowie Autor zahlreicher Publikationen zum Insolvenz-, Gesellschafts- und Bankrecht.
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