Das Anfechtungsrecht ist durch das Gesetz vom 29. März 2017 weiter in Bewegung. Mit Urteil vom 7. Mai 2020 (IX ZR 18/19) hat der Bundesgerichtshof eine erste Entscheidung zum neuen Anfechtungsrecht getroffen. Der Vortrag stellt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den wesentlichen Bereichen des Anfechtungsrechts, insbesondere zur Vorsatzanfechtung, zur Schenkungsanfechtung und zur Anfechtung von Gesellschafterdarlehen in einem aktuellen Überblick dar und soll einen Ausblick auf die Auswirkungen des neuen Anfechtungsrechts geben.
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Dr. Heinrich Schoppmeyer
Dr. Heinrich Schoppmeyer ist seit 2014 Richter am Bundesgerichtshof und seit 2015 Mitglied des insbesondere für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats. Nach dem Studium in Freiburg, Poitiers und Heidelberg war er Richter im Landesdienst Baden-Württemberg, zuletzt als Vizepräsident des Landgerichts Offenburg. Er ist Mitherausgeber des Münchener Kommentar zur InsO und der NZI. Seine Veröffentlichungen betreffen vor allem das Insolvenzrecht, insbesondere das Anfechtungsrecht.
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