Alle Welt erwartet die „große Pleitewelle“ Ende 2020 oder Anfang 2021. Angesichts der größten Rezession dieses Jahrhunderts, Millionen von Kurzarbeitern, Milliarden von Krediten und dramatisch eingebrochener Umsätze erscheint das realistisch. Die Bundesregierung stärkt in diesem Kontext das Restrukturierungsrecht, führt aber zugleich neue Haftungstatbestände für Geschäftsleiter und deren Berater ein.
Der zwischenzeitlich vorliegende Regierungsentwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vom 14. Oktober 2020 bringt mit dem Gesetzentwurf über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) ab 1. Januar 2021:
Es gibt also jede Menge an Gründen, sich rechtzeitig mit dem zu beschäftigen, was schon gilt und was in Kürze Gesetz sein wird!
Nachdem das Institut für Insolvenzrecht e.V. unmittelbar nach Bekanntwerden des Referentenentwurfes zusammen mit dem Kölner Arbeitskreis für Insolvenzwesen e.V. eine Podiumsdiskussion angeboten hatte, um erste Einschätzungen auszutauschen, soll es nun strukturiert an die konkret zu erwartenden Inhalte des Gesetzes gehen, wobei der Schwerpunkt auf das StaRUG gelegt wird. Zwei Referenten teilen sich die Inhalte, wobei Volker Römermann einen Überblick gibt und auch die Haftungsregeln beleuchtet, während Jens Wilhelm V sich vertiefend mit den Instrumenten der Vertragslösung wie auch mit der Stabilisierung beschäftigt.
Das Webinar ist interaktiv, es können also jederzeit Fragen an die Referenten gestellt werden!
Über diesen Link gelangen Sie zur Anmeldung:
https://attendee.gotowebinar.com/register/4471702106161195535
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme.
Prof. Dr. Volker Römermann, Jens Wilhelm
Die Referenten: Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, RA, FAfInsR, FAfHaGesR, FAfArbR, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Honororprofessor an der Humboldt-Universität zu Berlin, Herausgeber und Autor mehrerer Werke zur Insolvenzordnung und zu den COVID-19-Abmilderungsgesetzen. Jens Wilhelm V, RA FAInsR, stellvertretender Vorsitzender des Instituts für Insolvenzrecht e.V., Beiratsmitglied im VID und Co-Leiter der Arbeitsgruppe Berufsrecht im VID, Vorstandsvorsitzender IG Zwangsverwaltung e.V..
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