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Gegenstand des Seminars soll in erster Linie die durch die Restrukturierungsrichtlinie veranlasste Reform des Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahrens sein. Der Referent, der an der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens als Sachverständiger beteiligt war, wird über die Umsetzung der Richtlinie, soweit sie das Verfahren über das Vermögen natürlicher Personen betrifft, berichten. Einen weiteren Schwerpunkt soll die Entwicklung des Verfahrens seit Inkrafttreten der letzten Reform im Juli 2014 bilden. Hier sollen anhand der jüngeren Entscheidungen die Folgen der Reform aufgezeigt werden. Schließlich geht es um die Frage, inwieweit eine kontinuierliche Weiterentwicklung zu erwarten ist und an welchen Stellen sich die Neuregelungen auswirken.
RiBGH a.D. Prof. Dr. Gerhard Pape
Herr RiBGH a.D. Prof. Dr. Gerhard Pape war von April 2008 bis zum Jahresende 2020 Richter am Bundesgerichtshof. Er war Mitglied des IX. Zivilsenats, der unter anderem für das Insolvenzrecht zuständig ist. Der Referent beschäftigt sich seit seiner Promotion zu Fragen des masseunzulänglichen Konkursverfahrens im Jahr 1984 mit insolvenzrechtlichen Themen. Er ist Mitherausgeber der ZInsO und Verfasser zahlreicher Beiträge zu Fragen des Konkurs-, Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverfahrens in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften. Ferner ist er Mitherausgeber und Mitautor des 2012 im NWB-Verlag erschienen Kommentars von Pape/Uhländer zur Insolvenzordnung und der Gesamtdarstellung Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., NJW-Schriftenreihe, 2010, sowie Mitautor des von Kübler/Prütting/Bork herausgegebenen Kommentars zur Insolvenzordnung. Seit 1990 ist er regelmäßig als Referent auf Fachtagungen und Seminaren hauptsächlich zum Insolvenzrecht tätig. Im Juli 2016 hat ihn die Georg-August-Universität Göttingen zum Honorarprofessor bestellt.
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