!! Termin wird verschoben !!
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Mehrere Veranstaltungen hat das Institut für Insolvenzrecht e.V. bereits im letzten Jahr angeboten, um seine Mitglieder vorzubereiten auf alles, was nun seit 1. Januar 2021 Realität ist. Das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz – SanInsFoG) vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3256 vom 29. Dezember 2020) und als dessen Artikel 1 das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) stehen auch im laufenden Jahr im Fokus. Angesichts der Überblicksveranstaltungen wird sich das Institut nun Schwerpunkte herausgreifen, die für die Praxis besonders relevant sind.
In dem hier anzukündigenden Webinar geht es um Haftung und dabei wieder um zwei besondere Aspekte: Insolvenzverschleppung und die neuen Regeln des COVInsAG einerseits, Haftung von Geschäftsleitern und Beratern andererseits. Das eine ist in Art. 10 SanInsFoG verankert, das andere insbesondere in den §§ 1 und 102 StaRUG. Das Webinar gestalten Susana Campos Nave (Haftungsthemen im StaRUG) und Volker Römermann (COVInsAG).
RAin Dr. Susana Campos Nave, RA Prof. Dr. Volker Römermann
Rechtsanwältin Dr. Susana Campos Nave ist Associate Partner bei Rödl & Partner in Berlin, wo sie die Praxisgruppe „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht“ leitet. Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht verteidigt und berät Susana Campos Nave in den Bereichen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im Bereich der Haftungsvermeidung von Unternehmen durch Compliance Beratung, insbesondere bei der Begleitung interner Ermittlungen. Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, FAInsR, FAHaGesR, FAArbR, ist seit 1998 Vorsitzender des Vorstandes des Instituts für Insolvenzrecht. Seine im Jahre 1999 in erster Auflage erschienene Kommentierung Nerlich/Römermann (Hrsg.): Insolvenzordnung, umfasst ab 2021 auch das SanInsFoG. Das COVInsAG kommentiert er im Rahmen dieses Kommentars seit April 2020 und in dem weiteren Kommentar Römermann (Hrsg.): COVID-19-Abmilderungsgesetze, 1. Aufl. 2020.
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