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Die Vergütung in Insolvenzverfahren: Ist jetzt alles besser?

Dienstag, 15. Juni 2021, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr

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Der Gesetzgeber hob durch Art. 6 SanInsFoG zum 1. Januar 2021 die Vergütungen in Insolvenzverfahren an. Die Anpassung der Regelvergütung des § 2 InsVV erfolgte aber uneinheitlich und je nach Umfang der Insolvenzmasse in unterschiedlicher Höhe. Auch die Anhebung der Mindestvergütung erfolgte nur zögerlich. Für die Rechtspraxis stellen sich damit viele Fragen:

- Hat sich mit der Neuregelung zum 1. Januar 2021 die Diskussion um eine angemessene Vergütung in sog. Altverfahren erledigt?

- Was ist der vergütungsrechtliche Normalfall einer Insolvenz seit 1. Januar 2021?

- Was bringt die Neuregelung in sog. Neuverfahren wirklich?

- Wie soll künftig ein Degressionsausgleich bestimmt werden?
- Führt die Anhebung der Regelvergütung zu einer Dämpfung von Zuschlägen?

- Ist die Vergütung des vorläufigen Sachwalters nach dem neuen § 12a InsVV praktikabel und angemessen?

Neben diesen Fragen werden weitere vergütungs- und kostenrechtliche Aspekte des Insolvenzrechts im Vortrag behandelt, etwa zur Vergütung des Sachverständigen oder zu den Gerichtskosten.

Referent

Prof. Dipl.-Rpfl. Ulrich Keller

Prof. Ulrich Keller lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin seit 2001 Insolvenzrecht und Vollstreckungsrecht. Er war selbst in der gerichtlichen Praxis in Insolvenz und Vollstreckung tätig. Er ist Autor und Mitautor zahlreicher Werke zum Insolvenzrecht, darunter Keller, Lehrbuch zum Insolvenzrecht (2. Aufl. demnächst); Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren (5. Aufl. demnächst); Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis - Insolvenzrecht (8. Aufl. 2015); Karsten Schmidt (Hrsg.), InsO (20. Aufl. demnächst); Kayser/Thole (Hrsg.), Heidelberger Kommentar zur InsO (10. Aufl. demnächst). Prof. Keller trägt zahlreich bei Tagungen und Seminaren zu Themen des Insolvenz- und Vollstreckungsrechts

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Ort 

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