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Inhalt des Vortrages
Das Nachlass-Insolvenzverfahren (§§ 315ff. InsO) stellt eine besondere Verfahrensart dar. Der Indat titelte in Heft 3/2021 (S. 50ff.): „Nachlassinsolvenzen: Schattendasein einer komplexen Spezialmaterie“.
Zurecht: wie der Vortrag skizzieren wird. Gerade aufgrund der vielfältigen Bezüge insbesondere zum Erbrecht, aber auch im Übrigen, sind auch für den (erbrechtlichen) Berater Kenntnisse eines Nachlassinsolvenzverfahrens sinnvoll - für seine Beratung, bei (insolvenznahen) Mandanten aufgrund des Anfechtungsrisikos in Anbetracht des anwaltlichen Beraterhonorars bzw. bei designierten Erbprätendenten in Krisennähe.
Die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren z. B. für Pflichtteilsansprüche eines Mandanten zu nutzen, werden ebenfalls skizziert; genauso wie der grds. Zugang eines Nachlasses auch zu einem Insolvenzplan.
Themen wie Masseansprüche (§ 324 InsO), Massekostenvorschuss, bis hin zur Anfechtung von Vergütungen des erbrechtlichen Mandatsträger durch den Insolvenzverwalter eines Nachlass-Insolvenzverfahrens oder/und Haftungsrisiken wegen „verspäteter“ Insolvenzantragstellung sind ebenfalls Gegenstand des Praktikervortrages.
Ein Exkurs zur Erbenermittlung aus der Praxis rundet die Themen ab.
Themenübersicht
Einführung/Praxisfälle
Grundlagen des Nachlass-Insolvenzverfahrens
Sinn und Zweck eines Nachlass-Insolvenzverfahrens
Restschuldbefreiung/Obliegenheiten/Recht zur Ausschlagung?
Insbesondere Anfechtungs-/(Schadensersatz-) Ansprüche in der Insolvenzmasse:
Christian Weiß
Christian Weiß ist Rechtsanwalt/Fachanwalt für Insolvenzrecht/Testamentsvollstrecker (AGT). Am Kölner Standort der entsprechend auf die Nachlassvermögensverwaltung spezialisierten Kanzlei Wellensiek ist er als Partner neben der Beratung in der Schnittmenge aus Insolvenz-/und Erbrecht auch als Nachlass-Insolvenzverwalter, Nachlasspfleger sowie Testamentsvollstrecker für eine Vielzahl von Gerichten tätig. Publikationen/Beiträge z. B. in Römermann (Hrsg.), Praktikerhandbuch der Sanierung und Restrukturierung und Kommentierungen z. B. der §§ 63 – 79 InsO im Nerlich/Römermann InsO sowie Vorträge für diverse Institutionen wie die Rechtsanwaltskammer Oldenburg, den RWS-Verlag, CDA der Universität Lausanne u. a. runden sein Profil ab.
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