Schuldbefreiung durch Insolvenzplan ab 01.07.2014 auch für Verbraucher
Der Insolvenzplan ist vereinfacht ausgedrückt ein Teilzahlungsvergleich mit den Gläubigern unter gerichtlicher Aufsicht. Das heißt, anstelle 100% der Schulden erhalten die Gläubiger lediglich 5% oder 10%.
Damit ein Insolvenzplan überhaupt zustande kommt, hat der Gesetzgeber einige Erleichterungen eingebaut, die das erfolgreiche Zustandekommen des Insolvenzplans unterstützen. Beispielsweise entscheidet immer nur die einfache Mehrheit der vom Schuldner eingeteilten Gläubigergruppen und wer als Gläubiger nicht zum Gerichtstermin über die Abstimmung über den Insolvenzplan erscheint, hat automatisch zugestimmt.
Zur Durchführung wird der Schuldner allein nicht in der Lage sein, dazu benötigt er professionelle Hilfe von einem Spezialisten. Dieser muss erreichen, dass die Gläubiger grundsätzlich besser gestellt werden, als im Regelinsolvenzverfahren. Das verursacht weitere Kosten.
Ist das Planverfahren in diesem Rahmen überhaupt sinnvoll und praktikabel ? Was sagt die Praxis, in wievielen Fällen kommt ein Planverfahren seit der Einführung bisher zum Tragen ? Weche Rolle spielt der Insolvenzverwalter ?
Eine kritische Auseinandersetzung zu diesem Thema beleuchtet beide Seiten, Schuldnerberatung und Insolvenzgericht.
RA Frank Lackmann und Dr. Daniel Blankenburg
Rechtsanwalt Frank Lackmann ist im Fachzentrum Schuldnerberatung im Lande Bremen e.V.(FSB) beschäftigt Dr. Daniel Blankenburg ist Richter am Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht -
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