Die Referenten werden die Zwangsverwaltung anderen Verwaltungsarten von Immobilien insbesondere der kalten Zwangsverwaltung im Insolvenzverfahren gegenüberstellen und Vor- und Nachteile schildern.
Dabei wird sich insbesondere dem Steuerrecht, der Haftung des (kalten) Zwangsverwalters, Mitwirkungspflichten bei uneinsichtigen Schuldnerin und der Betriebsfortführung in Zwangsverwaltungen und Insolvenzverfahren gewidmet. Ein Muss für jeden, der in Insolvenzverfahren mit Immobilien zu tun hat.
Herr Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Herr Rechtsanwalt Ralf Wollgarten
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