Vor 5 Jahren ist das ESUG in Kraft getreten: Schutzschirm, Eigenverwaltung, Debt-Equity-Swaps. Sanierungen sollten erleichtert werden. Die Praxis hat aber gezeigt, dass noch weiterer Handlungsbedarf besteht, nämlich in der vorinsolvenzlichen Sanierung – ein Thema, das bei der ESUG-Einführung zunächst ausgeklammert worden war.
Nun soll noch in diesem Jahr eine EU-Richtlinie zum vorinsovenzlichen Sanierungsverfahren beschlossen werden. Ob diese geeignet ist, tatsächlich die Sanierung vor dem Insolvenzverfahren zu erleichtern, wird u.a. Thema dieses Vortrages sein.
Herr Prof. Dr. Paulus wird nicht nur den wesentlichen Inhalt des Entwurfes darstellen, sondern auch die Vorgeschichte erörtern und einen praxisnahen Ausblick auf die Umsetzung und Durchführung der Restrukturierung außerhalb des Insolvenzverfahrens geben.
Ein spannendes und zukunftsträchtiges Thema!
Prof. Dr. Paulus
Univ.-Prof. Dr. Christoph Paulus ist seit 1994 Professor an der Humboldt Universität zu Berlin. Seine Dissertation und Habilitation hat er – wie auch sein Studium – an der Ludwig-Maximilians-Universität München absolviert; das LL.M.-Studium erfolgte 1983/1984 an der University of California at Berkeley. Als Feodor Lynen Stipendiat der Alexander v. Humboldt-Stiftung war er darüber hinaus an der UC Berkeley in der Zeit von 1989 bis 1990. Seit 1998 hat er wiederholt als Consultant des International Monetary Fund (IWF) in Washington, D.C., gewirkt, wobei er u.a. die IWF-Broschüre “Orderly & Effective Insolvency Procedures” mitentworfen hat. Er wurde überdies 2006 als Consultant der Weltbank in Washington, D.C., angestellt und hat dabei ebenfalls im Kontext von Insolvenzgesetzen und Insolvenzgesetzgebung gearbeitet. Von November 2006 bis November 2011 war er als Berater der deutschen Delegation bei den UNCITRAL Beratungen zur Ausgestaltung (insbesondere) des Konzerninsolvenzrechts tätig. Beim IWF war er 2002 überdies als externer Berater mit in die Evaluation des vom IWF seinerzeit vorgeschlagenen Sovereign Debt Restructuring Mechanism (SDRM) einbezogen. Schon zuvor hatte er dem deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-arbeit und Entwicklung (BMZ) einen Vorschlag erarbeitet, wie ein entsprechendes Staateninsolvenzverfahren aussehen könnte. Auf Einladung der UNO hat er darüber hinaus 2008 (zusammen mit Steve Kargman aus New York) einen weiteren Vorschlag unterbreitet, der auf zwei work-shops in New York vorgestellt wurde. Anlässlich der Griechenlandkrise hat er sodann eine Vielzahl von Veröffentlichungen zur Thematik (s. beigefügtes Schrifttumverzeichnis – gelb markiert) geschrieben; darüber hinaus hat er zu dieser Thematik weltweit (u.a. Sydney, Singapur, San Francisco (FED), New York (UNO), Luxembourg (ESM), etc.) vorgetragen. Sein jüngster Vorschlag (2016) wird derzeit möglicherweise Ausgangspunkt für eine Gesetzgebungsinitiative im deutschen Bundestag. Er ist Mitglied (und derzeit Vizepräsident) des International Insolvency Institute, der International Association of Procedural Law, des American College of Bankruptcy, der International Academy of Commercial and Consumer Law, der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste und – als außerordentlichen Mitglied – des Instituto Iberoamericano de Derecho Concursal. Er hatte Gastprofessuren inne u.a. in Paris (Panthéon-Assas), Kapstadt, Fukuoka, Brooklyn School of Law, University of Sydney, an der Tongji Universität in Shanghai oder an der Lomonosov-Universität in Moskau.
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