Vortrag und Podiumsdiskussion
Nach den Entscheidungen des BGH vor allem im März 2016 sind Grenzen und Wege zur Verwalterauswahl aufgezeigt worden. Die Referenten vermögen wie keine anderen aufzuzeigen, was für verschiedene Modelle zur Verwalterauswahl zur Verfügung stehen und welche überhaupt zulässig sind. Dabei gibt es unterschiedliche Wege, die im Lichte der BGH Rechtsprechung diskutiert werden sollen.
Herr Gerhard Vill war von September 2003 bis 2016 Mitglied des für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs und seit Herbst 2010 dessen stellvertretender Vorsitzender. Zuvor war er in der bayerischen Justiz in zahlreichen verschiedenen Positionen tätig, z.B. am Landgericht München II und am Oberlandesgericht München, vor allem im Bereich der Gesetzgebung im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. In seiner Zeit fielen die letzten Entscheidungen des BGH zur Konkretisierung der Verwalterauswahl. Dr. Daniel Blankenburg (Richter am Amtsgericht Hannover) Herr Richter am Amtsgericht Dr. Daniel Blankenburg wurden 1979 in Velbert geboren. Das Dr. Peter Laroche (Richter am Amtsgericht Köln) ist aufsichtsführender Richter bei einem der größten deutschen Insolvenzgerichte, dem Amtsgericht Köln. Geboren 1972 in Dinslaken, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier, Antwerpen und Köln von 1993 bis 1998. Erstes juristisches Staatsexamen 1998 in Köln, zweites juristisches Staatsexamen 2001 ebenfalls in Köln. Promotion zum Dr. iur. im Jahre 2003 bei Prof. Dr. Hanns Prütting mit einer Dissertation zum Thema „Entschuldung natürlicher Personen und Restschuldbefreiung nach deutschem und niederländischem Recht“. Seit 2002 Richter, zunächst am Landgericht Wuppertal in einer Zivilkammer, anschließend Tätigkeit in zivil- und strafrechtlichen Dezernaten am Landgericht Wuppertal und den Amtsgerichten Solingen, Wuppertal und Köln. Seit 2005 mit Unterbrechungen Tätigkeit als Insolvenzrichter, zunächst am Amtsgericht Wuppertal, seit 2010 am Amtsgericht Köln.
Abitur legte er 1998 in Duisburg ab, woran sich in den Jahren 1999 - 2003 das Studium der
Rechtswissenschaft in Düsseldorf und Köln, sowie von 2003 - 2005 das Referendariat im
LG-Bezirk Essen anschloss. Von 2005 - 2008 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an
den Universitäten Konstanz und Köln und 2008 - 2009 als Syndikusanwalt bei der Provinzial
Versicherung Rheinland tätig. Ferner war er 2009 - 2010 Staatsanwalt bei der
Staatsanwaltschaft Hannover und ist seit 2011 Richter am Amtsgericht Hannover (Zivil- und
Insolvenzabteilung) und seit 2015 stellvertretender Abteilungsleiter des Abteilung
Insolvenzrecht.
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