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Erklärte anschaulich die nicht ganz einfache Materie: Dr. Boris Dostal von der Kanzlei Drischel & Sozien aus Freiburg. Foto: JaMedia

Hannover. Rund 40 interessierte Zuhörer erlebten am 22. Februar beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal  der Leibniz-Bibliothek einen abwechslungsreichen Vortrag zum Thema „Restschuldbefreiung im französischen Insolvenzrecht“.  Als Referent brillierte Rechtsanwalt Dr. Boris Dostal von der Kanzlei Drischel & Sozien aus Freiburg. Durch seine Lehrtätigkeit an den Universitäten Dijon und Besancon hat er sich einen Namen im Internationalen Insolvenz- und Privatrecht sowie im Europäischen Zivilverfahrensrecht gemacht. Mit Spannung erwartete das Publikum in Hannover den Vortrag Dr. Dostals, da das lokale Insolvenzrecht in Elsaß-Lothringen innerhalb von rund 24 Monaten eine Restschuldbefreiung auch für deutsche Schuldner zulässt (sofern diese nicht als Kaufleute zu qualifizieren sind), auf die man in Deutschland in der Regel sechs lange Jahre warten muss.
Der Referent machte zunächst auf die Unterschiede zwischen dem klassischen französischen Insolvenzrecht nach dem Handelsgesetzbuch (Art. L 620-1 ff des Code de Commerce), das eine Restschuldbefreiung nur für Kaufleute vorsieht, und dem lokalen Insolvenzrecht (faillite civile) für die drei Departments Haut-Rhin, Bas-Rhin (Elsaß) und dem Département Moselle in Lothringen aufmerksam. „Ein Teil der Touristen aus Deutschland hat sich schon verfahren und ist im falschen Départment gelandet“, merkte er dazu an.