Der Jahresbericht 2008 ist als PDF-Dokument verfügbar:
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„Praxisprobleme eines Insolvenzplans und die aktuelle Rechtsprechung dazu“ lautete am 21. Februar der Titel des Vortrags von Jens Wilhelm V aus Hannover, Rechts- und Fachanwalt für Insolvenzrecht im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek. „Ihn vorzustellen hieße Eulen nach Athen zu tragen. Er ist als Insolvenz- und Zwangsverwalter sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht seit Jahren bekannt – auch als Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des Instituts für Insolvenzrecht“, stellte ihn Dr. Volker Römermann den rund 40 erschienenen Zuhörern vor. Unter ihnen befanden sich viele Insolvenzverwalter. Sein Vortrag habe weniger zum Ziel, eine Übersicht über die vom Gesetzgeber nach den Paragraphen 217 bis 269 im sechsten Teil der Insolvenzordnung geordneten Insolvenzplanregelungen zu geben, sondern vielmehr auf Basis der gesetzlichen Regelungen die dazugehörigen Praxisprobleme darzustellen, die bei der Aufstellung des Planes auftreten. „Der Insolvenzplan muss weg von seinem Schattendasein hin ins Licht“, machte Jens Wilhelm V seine Zuhörer gleich zu Beginn auf seinen Vortrag neugierig.
Hannover. „Endlich mal eine Frau als Dozentin“, freut sich ein Zuhörer am 20. November bei der letzten Veranstaltung des Instituts für Insolvenzrecht dieses Jahres im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek. Jens Wilhelm V, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Instituts für Insolvenzrecht und stellvertretender Vorstandsvorsitzender, begrüßt vor rund 30 Interessenten die Diplom-Sozialwissenschaftlerin Ellen Berger. Die Leiterin des Instituts für angewandte Sozialpsychologie (IAS) in Bad Nenndorf referiert über die Bedeutung kommunikativer Kompetenz für den Insolvenzverwalter. Leider habe sich die Konfliktslösungskompetenz als Qualitätsmerkmal nicht in den vom Verband der Insolvenzverwalter im November 2006 beschlossenen Berufsgrundsätzen zur Bestellung von Insolvenzverwaltern niedergeschlagen, bedauert eingangs Jens Wilhelm V. Ihm persönlich liege das Thema jedoch sehr am Herzen. Er stellt Ellen Berger vor als langjährige Dozentin für Seminare zur politischen Bildung bei Arbeit und Leben und an der Universität Hannover. Seit nunmehr zehn Jahren sei sie als Kommunikationstrainerin selbstständig.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.05.2006 ist unter den Insolvenzverwaltern und Verwalter-Kandidaten auf großes Interesses gestoßen. Grund genug für das Institut für Insolvenzrecht, zu einem aktuellen Vortrag hierüber einzuladen.
Für das interessierte Publikum konnte mit Prof. Dr. Joachim Wieland ein – wie der Vorsitzende Dr. Volker Römermann in seiner Einleitung herausstrich – überaus kompetenter Referent gewonnen werden. Dieser war fünf Jahre lang Assistent und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am BVerfG und ist derzeit Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main.
Als "echtes Highlight" kündigte der Vorsitzende des Instituts für Insolvenzrecht Hannover, Dr. Volker Römermann, den Vortrag an. Er sollte Recht behalten: Der Vizepräsident des IX. Zivilsenats des BGH, Dr. Hans Gerhard Ganter, präsentierte am 18. Mai in der Landesbibliothek Hannover ausgewählte, aktuelle Rechtsprechung des BGH aus dem Jahr 2006. Das vor allem aus Fachleuten bestehende Publikum lauschte interessiert, war doch ein erheblicher Informationsvorsprung aus dieser Veranstaltung zu gewinnen. Denn der Referent präsentierte zum Teil noch unveröffentlichte Urteile des BGH, das neueste aus dem Mai 2006, also nur wenige Tage alt. Sieben der vorgestellten Entscheidungen sind "zVb", d.h. zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung "BGHZ" vorgesehen. Der besondere Reiz des Referats lag darin, dass der Vortragende als Richter im für das Insolvenzrecht zuständigen BGH-Senat entweder selbst an der Urteilsfindung beteiligt gewesen ist oder zumindest mit den Senatskollegen fachlich darüber diskutieren konnte. Zudem gilt er als anerkannte Größe im deutschen Insolvenzrecht, was er nicht zuletzt als Kommentator der §§ 1-10 sowie §§ 47-52 InsO im maßgeblichen "Münchener Kommentar zum Insolvenzrecht" unter Beweis stellte.