Viel Unheil anrichten lässt sich mit einem ISO-zertifizierten Büro und über selbst aufgestellte Normen, warf Professor Hans Haarmeyer (rechts) seinem Diskutanten Dr. Karsten Förster vor. Foto: JaMedia

Hannover. Ein spannendes Thema, zwei Lehrmeinungen dazu - und rund 50 interessierte Zuhörer, von denen viele interessiert mitdiskutierten: "Was will man mehr!" rief Dr. Volker Römermann begeistert nach der Veranstaltung "Qualitätsmanagement in der Insolvenzverwaltung" am 20. April beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal der Leibniz-Bibliothek. Die Protagonisten - hie Professor Dr. jur. Hans Haarmeyer vom Fachbereich Betriebs- und Sozialwirtschaft von Rhein Ahr Campus der Fachhochschule Koblenz - dort Dr. Karsten Förster von der Kanzlei Wutzke und Förster aus Oldenburg und Bremen fochten zunächst tapfer mit zugespitzten Argumenten frei nach dem Highlander-Prinzip: Es kann nur eine Lehrmeinung geben. Bekanntlich hatten beide bereits 2005 in der ZInsO ihren Streit etabliert.

Erklärte anschaulich die nicht ganz einfache Materie: Dr. Boris Dostal von der Kanzlei Drischel & Sozien aus Freiburg. Foto: JaMedia

Hannover. Rund 40 interessierte Zuhörer erlebten am 22. Februar beim Institut für Insolvenzrecht im Vortragssaal  der Leibniz-Bibliothek einen abwechslungsreichen Vortrag zum Thema „Restschuldbefreiung im französischen Insolvenzrecht“.  Als Referent brillierte Rechtsanwalt Dr. Boris Dostal von der Kanzlei Drischel & Sozien aus Freiburg. Durch seine Lehrtätigkeit an den Universitäten Dijon und Besancon hat er sich einen Namen im Internationalen Insolvenz- und Privatrecht sowie im Europäischen Zivilverfahrensrecht gemacht. Mit Spannung erwartete das Publikum in Hannover den Vortrag Dr. Dostals, da das lokale Insolvenzrecht in Elsaß-Lothringen innerhalb von rund 24 Monaten eine Restschuldbefreiung auch für deutsche Schuldner zulässt (sofern diese nicht als Kaufleute zu qualifizieren sind), auf die man in Deutschland in der Regel sechs lange Jahre warten muss.
Der Referent machte zunächst auf die Unterschiede zwischen dem klassischen französischen Insolvenzrecht nach dem Handelsgesetzbuch (Art. L 620-1 ff des Code de Commerce), das eine Restschuldbefreiung nur für Kaufleute vorsieht, und dem lokalen Insolvenzrecht (faillite civile) für die drei Departments Haut-Rhin, Bas-Rhin (Elsaß) und dem Département Moselle in Lothringen aufmerksam. „Ein Teil der Touristen aus Deutschland hat sich schon verfahren und ist im falschen Départment gelandet“, merkte er dazu an.

Das traditionsreiche Institut für Insolvenzrecht e. V. hat nach einer längeren Pause am 12.01.2001 zum ersten Mal wieder eine Vortragsveranstaltung organisiert. Sie fand in Zusammenarbeit mit der Universität Hannover statt. Wegen des sogar für die Veranstalter unerwartet großen Zuspruchs wurde die Veranstaltung kurzfristig in den großen Hörsaal des Fachbereichs Rechtswissenschaften verlegt, da der ursprünglich vorgesehene Raum zu klein war.

Zunächst stellte der Vorsitzende des Vereinsvorstandes, Rechtsanwalt Dr. Volker Römermann aus Hannover, die bisherige Tätigkeit des Instituts und die Perspektiven für die zukünftige Arbeit vor. Das Institut wurde 1954 unter maßgeblicher Beteiligung der Industrie- und Handelskammer Hannover gegründet. Mitglieder waren seit den 50er Jahren zahlreiche Kreditinstitute, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Unternehmen, Richter und Rechtspfleger, Ministerien und Behörden, Steuerberater sowie Angehörige anderer Berufe. Es wurden regelmäßig Vortragsveranstaltungen organisiert mit zum Teil bundesweit renommierten Referenten wie etwa Dr. Wilhelm Uhlenbruck aus Köln.